Club zur Erhaltung der Laufhunde des Südlichen Afrika e.V.
Zuchtbuch führender Verein im VDH / F.C.I.
Stand: 26.04.2009
§ 1 Grundlagen
Der Club ELSA erkennt die VDH-Ausstellungs-Ordnung und die Zuchtschauregelungen der F.C.I. in der jeweils gültigen Fassung als für sich verbindlich an. Diese Ordnungen haben uneingeschränkte Gültigkeit, soweit nicht im Folgenden darüber hinaus gehend etwas anderes bestimmt ist.
Hunde, die sich auf einer Zuchtschau als bissig oder unangemessen aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Hunden erwiesen haben, können mit einem befristeten oder unbefristetem Ausstellungsverbot für alle vom VDH geschützten Ausstellungen belegt werden.
§ 2 Titel
Der Club ELSA vergibt den Titel „Deutscher Champion Club ELSA" und „Deutscher Jugendchampion Club ELSA". Der Titel „Deutscher Champion Club ELSA" berechtigt zum Start in der Siegerklasse. Der Titel „Deutscher Jugendchampion Club ELSA" berechtigt nicht zum Start in der Siegerklasse.
§ 3 Vergabebedingungen „Deutscher Champion Club ELSA"
Der Titel „Deutscher Champion Club ELSA" kann nur an Rassehunde verliehen werden, die den Titel „Deutscher Champion (Klub)" eines der die Rasse Rhodesian Ridgeback vertretenden Vereine noch nicht errungen haben (siehe VDH-Ausstellungs-Ordnung §28).
Der Titel „Deutscher Champion Club ELSA" wird durch mindestens vier Anwartschaften (CAC) unter drei verschiedenen Richtern erworben, wobei zwischen dem ersten CAC und dem letzten CAC mindestens zwölf Monate und ein Tag liegen müssen. Mindestens drei dieser Anwartschaften (CAC) müssen vom Club ELSA vergeben worden sein.
Die Anwartschaften können innerhalb des Wirkungsbereichs des VDH von den Zuchtrichtern in der Zwischenklasse, Offenen Klasse sowie Champion- und ggf. Gebrauchshundklasse auf geschützten, internationalen und nationalen Rassehunde-Ausstellungen angegliederten Sonderschauen bzw. auf termingeschützten Spezial-Rassehunde-Ausstellungen vergeben werden, wobei der Hund mit „Vorzüglich 1" bewertet worden sein muss.
Hat einer der zum Vorschlag gekommenen Hunde am Tage der Ausstellung schon den Titel „Deutscher Champion (Klub)" eines der die Rasse Rhodesian Ridgeback vertretenden Vereine, so kann der mit „Vorzüglich 2" ausgezeichnete Hund derselben Klasse, in der der Siegerhund mit diesem Titel steht, ein Reserve-CAC erhalten, das anerkannt wird.
Die Vergabe der Anwartschaft Club E.L.S.A. (CAC Klub) erfolgt analog zur Vergabe der Anwartschaft des VDH (CAC VDH).
§ 4 Vergabebedingungen „Deutscher Jugend-Champion Club ELSA"
Der Titel „Deutscher Jugend-Champion Club ELSA" kann nur an Rassehunde verliehen werden, die den Titel „Deutscher Jugend-Champion (Klub)" eines der die Rasse Rhodesian Ridgeback vertretenden Vereine noch nicht errungen haben und die zwei der drei notwendigen Anwartschaften im Club ELSA errungen haben.
Die Anwartschaften können innerhalb des Wirkungsbereichs des VDH von den Zuchtrichtern in der jeweiligen Jugend-Klasse an die bewerteten Hunde auf termingeschützten, internationalen und nationalen Zuchtschauen angegliederten Sonderschauen bzw. auf termingeschützten Spezial-Rassehunde-Ausstellungen vergeben werden, wobei der Hund mit "Vorzüglich 1" bewertet worden sein muss.
Hat einer der zum Vorschlag gekommenen Hunde am Tage der Ausstellung schon den Titel „Deutscher Jugend-Champion (Klub)" eines der die Rasse Rhodesian Ridgeback vertretenden Vereine, so kann der mit „Vorzüglich 2" ausgezeichnete Hund ein Reserve-CAC-J erhalten, das anerkannt wird.
§ 5 Vergabebedingungen „Deutscher Veteranen-Champion Club ELSA"
Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion Club ELSA" kann nur an Rassehunde verliehen werden, die den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Klub)" eines der die Rasse Rhodesian Ridgeback vertretenden Vereine noch nicht errungen haben und die zwei der drei notwendigen Anwartschaften im Club ELSA errungen haben.
Die Anwartschaften können innerhalb des Wirkungsbereichs des VDH von den Zuchtrichtern in der jeweiligen Veteranen-Klasse an die bewerteten Hunde auf termingeschützten, internationalen und nationalen Zuchtschauen angegliederten Sonderschauen bzw. auf termingeschützten Spezial-Rassehunde-Ausstellungen vergeben werden, wobei der Hund mit „Platz 1" bewertet worden sein muss.
Hat einer der zum Vorschlag gekommenen Hunde am Tage der Ausstellung schon den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (Klub)" eines der die Rasse Rhodesian Ridgeback vertretenden Vereine, so kann der mit „Platz 2" ausgezeichnete Hund ein Reserve-CAC-Veteran erhalten, das anerkannt wird.
§ 6 Verleihung
Die Verleihung des Titels „Deutscher Champion Club ELSA", „Deutscher Veteranen-Champion Club ELSA" oder „Deutscher Jugend-Champion Club ELSA" erfolgt nur auf Antrag bei der Club ELSA-Geschäftsstelle. Die Urkunde wird nach der ggf. notwendigen Bestätigung durch die anderen, die Rasse Rhodesian Ridgeback vertretenden Vereine ausgefertigt und dem Berechtigten ausgehändigt. Gebühren für die Vergabe des Titels sowie die Bestätigung von Anwartschaften können in der Vereins-Gebührenordnung festgelegt werden.
§ 7 Inkraft treten
Diese Ordnung wurde auf Vorstandsbeschluss vom 28.02.2009 den neuesten VDH-Bestimmungen angepasst und von der Mitgliederversammlung am 26.04.2009 genehmigt. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Club E.L.S.A. in Kraft.