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Rhodesian Ridgeback
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Mitgliederinformationen


 Vorstandsbeschluss vom 12.12.2009

Als Ergebnis der Züchtertagung vom 28.11.2009 hat der Vorstand folgende Änderung der Zuchtordnung des Club E.L.S.A (ZO) gefasst:

§4.4   Anerkennung von Zuchtzulassungen anderer Zuchtvereine
Die Zuchtzulassungen der DZRR werden anerkannt, es sei denn es lag bereits eine Zuchtzulassung im Club ELSA vor oder es wurde eine beantragte Zuchtzulassung im Club ELSA nicht erteilt. Die Zuchtzulassungen des RRCD werden nur bei Übertritt in den Club ELSA anerkannt.
Die für die Zuchttiere des Club ELSA geltenden Anforderungen müssen zusätzlich erfüllt werden.

Diese Änderung erfolgt nach der "Club E.L.S.A. Satzung (SA), § 31 Vorläufige Anordnungen und Maßnahmen" und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 Nachruf
Wir trauern um Rosy Brook-Risse, die „Grande Dame der Ridgeback-Welt“.

Als Gründungspräsidentin  und Ehrenmitglied des Club E.L.S.A. (LDRR) war sie maßgeblich an der Linien-führung unseres Vereins beteiligt.

Ihrem Engagement und ihrer Liebe zu den Rhodesian Ridgebacks ist es zu verdanken, dass 1955 der erste RR nach Deutschland kam. 1967 wurde der erste Wurf unter ihrem Kennelnamen „Johokwe“ eingetragen. Damit hat Rosy Brook Risse zusammen mit K.L.von Geibler (aus dem Skaaprevier) die Ridgeback-Zucht in Deutschland begründet. Der Name „Johokwe“ ist somit fest mit der Ridgeback-Zucht verbunden.

Für ihr Lebenswerk wurde sie im Jahr 2008 vom VDH mit der „Baron von Gingins-Gedächtnismedaille“ geehrt.

Rosy Brook-Risse starb am Montag, den 16.11.2009, nach langer Krankheit - sie wird uns allen unvergessen bleiben!

Mitteilung
Dr. Hans Gerd Lüesse legt sein Amt als Leiter der Nichtjagdlichen Leistungsabteilung mit sofortiger Wirkung nieder. Seine Stellvertreterin, Frau Sabine Mull, übernimmt vorübergehend sein Amt bis zur Neuwahl im April 2010.

Vorstandsbschluss vom 26.08.2009 - Änderung der Zuchtordnung des Club E.L.S.A. (ZO):
§ 4.4   Anerkennung von Zuchtzulassungen anderer Zuchtvereine
Die Zuchtzulassungen der DZRR werden anerkannt, es sei denn es lag bereits eine Zuchtzulassung im Club ELSA vor oder es wurde eine Zuchtzulassung im Club ELSA abgelehnt.
Die für die Zuchttiere des Club ELSA geltenden Auflagen müssen zusätzlich beachtet werden.

Diese Änderung erfolgt nach der "Club E.L.S.A. Satzung (SA), § 31 Vorläufige Anordnungen und Maßnahmen" und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 E.L.S.A. Clubschau Bad Wildungen
Züchter und Deckrüdenbesitzer des Club E.L.S.A. haben die Möglichkeit Ihre Zuchtstätte bzw. ihren Deckrüden in unserem Ausstellungskatalog zu präsentieren. Druck und Format des Katalogs ist analog zu unserem Clubheft. Ein ganzseitiges, farbiges Inserat kostet 50,-Euro, das druckfertige pdf muss geliefert werden. Bitte senden Sie die pdf-Vorlage bis spätestens 15.Juni 2009 per Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailE-Mail an Enrico Beyer. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch gerne bei der Erstellung des pdf behilflich. Weitere Infos erhalten Sie bei Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailMonika Pehr oder Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailEnrico Beyer.

Anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 26.04.2009 ist Frau Annemarie Schmidt-Pfister von allen Ämtern zurückgetreten. Das zurückliegende Jahr habe ihr gezeigt, dass die verschiedenen Aufgaben für Verein und Haushalt/Familie nicht zuletzt aufgrund der weiten Wege von ihrem neuen Wohnort aus nicht zu bewältigen sind. Zu der äußeren Distanz käme eine innere Distanz hinzu, insofern, als sie in ihrem alten Club wieder recht aktiv sei. Dr. Dieter Schulze übernimmt kommissarisch das Amt des 2.Vorsitzenden bis zur Neuwahl im nächsten Jahr.
Wir wünschen Annemarie in ihrem neuen Wirkungskreis alles Gute.

Ordnungen
die undefined Gebührenordnung wurde geändert
die undefined Ausstellungsordnung wurde geändert und der VDH-Ausstellungs-Ordnung angepasst

Folgende Änderungen der undefined Zuchtordnung wurden beschlossen:

§ 4.2 Zur Zucht nicht zugelassene Hunde
Hierzu gehören Hunde, die dem Rassestandard nicht entsprechen und insbesondere solche mit zuchtausschließenden Fehlern, z.B. Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, das Fehlen von mehr als 2 ersten Prämolaren oder eines anderen Zahnes und Kieferanomalien (z.B. Rückbiss, Vorbiss und Kulissengebiss), Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus, Fehlfarben, Dermoid Sinus, Ektropium, Entropium sowie festgestellte leichte, mittlere und schwere Hüftgelenksdysplasie (HD-C, HD-D und HD-E), festgestellte Ellenbogengelenksdysplasie (ED-Grad 1,2 und 3, IPA, FPC, OCD, Stufe), festgestellte Osteochondrosis dissecans der Schulter (OCD, bei OCD Verdacht gibt der Obergutachter eine Empfehlung an die Zuchtkommission, die über den möglichen Zuchteinsatz des Hundes entscheidet), Knickrute, Knochenzubildung an Rutenwirbeln oder andere Skelettdeformationen.

§ 4.5   Ausnahmegenehmigungen
Paarungen von Hunden mit einem fehlenden Zahn (P2 oder P3) oder von Trägern leichter Hüftgelenksdysplasie (HD-C)7 kann unter den gleichen Bedingungen nur ein Wurf mit Zuchtlenkung und Nachzuchtsichtung gestattet werden.

Fußnote 7 entfällt

(siehe auch Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenster"Unsere Ordnungen")

Körungen
Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen und der Körgebühr. Alle Hunde, deren Unterlagen nicht bis spätestens 4 Wochen vor der Körung bei der Zuchtleitung vorliegen, werden automatisch in die nächste Körung verlegt.

Wir machen außerdem darauf aufmerksam dass, sollte der Vorführende nicht der Besitzer des Hundes sein, eine Vollmacht des Eigentümers vorliegen muss.

Eine allgemeine Bitte an die Teilnehmer: Bitte denken Sie an den Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung sowie der Original-Ahnentafel Ihres Hundes. Wenn diese Unterlagen zum Körtermin der Kommission nicht vorgelegt werden, ist eine Teilnahme an der Körung nicht möglich.

 Anlässlich der Zuchtzulassungsprüfung des Club E.L.S.A. am 01. April 2006 in Züschen, fand auf Anregung der damaligen Zuchtleitung, Frau Monika Pehr, eine externe Überprüfung sowohl unseres Wesenstestes als auch der Eignung der Personen statt. Das Ergebnis dieser Überprüfung durch Frau Karin Thissen, Tierärztin für Verhaltenskunde, lesen Sie undefined hier in der Zusammenfassung.

 Wahlen anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung am 27.04.2008 in Rengshausen.

1) Wahl des Schatzmeisters
Neuer Schatzmeister: Herr Dr. Dieter Schulze.

2) Wahl des Mitglieds der Zuchtkommission:
Neues Mitglied der Zuchtkommission: Frau Bettina Engel.

3) Wahl der Leiter der nichtjagdlichen Leistungsabteilung
Neuer Leiter der nichtjagdlichen Leistungsabteilung: Herr Dr. Hans Gerd Lüesse
Neuer Stellvertreter: Frau Sabine Mull

4) Wahl der Leiter der jagdlichen Leistungsabteilung
Herr Peter Laumann wurde als Leiter der Leistungsabteilung wiedergewählt, ebenso Herr Uwe Lüders als sein Stellvertreter.

Der Vorstand bedankt sich bei Nadja Lüders, Ilse Kühn-Blaschek, Thomas Eggers und Sigrid Römer für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünscht allen neuen und wiedergewählten Amtsträgern alles Gute für ihre Arbeit mit unseren Hunden in den kommenden Jahren. Wir freuen uns auf eine harmonische Zusammenarbeit.

Frau Christa von Stetten wurde zum Ehrenmitglied ernannt. Sie erhielt außerdem die goldene Ehrennadel des VDH. Wir danken Christa von Stetten für ihren unermüdlichen Einsatz zum Wohle unserer Hunde und des Vereins.

Info für unsere Züchter:

Die meisten unserer Züchter haben sich bereits im Vorfeld, in Absprache mit der Zuchtkommission und dem Vorstand, darauf geeinigt, für ihre Welpen nicht mehr als 1800,-Euro zu verlangen. Selbstverständlich kann der Verein keine Preise vorschreiben - es handelt sich hierbei lediglich um eine Empfehlung. Wir bitten unsere Züchter jedoch darum, sich an diese interne Absprache zu halten.

 In Absprache mit dem Vorstand der DZRR hat der Vorstand des Club E.L.S.A beschlossen, zukünftig entsprechend gekennzeichnete Züchterschulungen des jeweils anderen Vereins als Fortbildungsmaßnahme (siehe §4.1.1 der ELSA ZO „vergleichbare kynologische VDH-Veranstaltungen“) anzuerkennen. Die Termine der entsprechenden Veranstaltungen werden auf den Webseiten der beiden Vereine veröffentlicht.
 
Auszug aus der Zuchtordnung des Club E.L.S.A.:
§ 4.1.1 Zuchtgenehmigung
1) Vor dem 1. Zuchteinsatz der Nachweis der Teilnahme an einer Erstzüchterschulung des Club ELSA
Sowohl für den Rüden- als auch für den Hündinnenbesitzer, danach der Nachweis der jährlichen Teilnahme an mindestens einer Züchtertagung des Club ELSA, von der jede zweite auch durch vergleichbare kynologische VDH-Veranstaltungen ersetzt werden kann.