Nachdem nun in Hamburg die grundsätzliche Leinenpflicht für Hunde ohne erfolgreich abgelegten Gehorsamstest eingeführt wurde, müssen wir leider damit rechnen, dass auch in andern Gemeinden, Städten und Ländern solche Maßnahmen ergriffen werden. Verstöße gegen die Verordnung können sehr teuer werden und natürlich dem Ruf unserer Hunde und auch unserem Ruf als Hundehalter erheblich schaden.
Als Gehorsamstest empfiehlt der VDH den Behörden, die VDH-Begleithundprüfung sowie den VDH-Hundeführerschein anzuerkennen. Es obliegt natürlich den Verantwortlichen, auch andere Tests (z.B. von Hundeschulen oder anderen Ausbildern) zuzulassen, doch erfahrungsgemäß wenden sich die Behörden an den VDH, um sich beraten zu lassen.
Wir alle sollten mit gutem Beispiel voran gehen und uns über den Weg der Ausbildung unserer Hunde Gedanken machen - und diese auch umsetzen. Die Ausbildung unserer Hunde zu umweltsicheren und verlässlichen Begleitern ist Voraussetzung dafür, dass Hunde als angepasste und verträgliche Mitglieder der Gesellschaft akzeptiert werden.
Um den Unterschied zwischen den genannten VDH-Prüfungen zu verdeutlichen, hier nun ein Überblick der verschiedenen Prüfungsinhalte:
Die VDH-Begleithundprüfung wird nur anerkannt, wenn sie in einem der Arbeitsgemeinschaft der Zucht- und Gebrauchshunde (VDH-Fachausschuss VPG/Agility/Obedience) angehörenden Verein/Verband abgelegt wurde. Sie ist Voraussetzung für alle Sportprüfungen und gilt als VDH–Ausbildungskennzeichen.
Zugelassen sind Hunde aller Rassen ab dem Alter von 15 Monaten mit Hundeführern (HF), die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung bereits erfolgreich abgelegt haben. HF, die erstmalig starten haben sich am Tag der Prüfung dem amtierenden Leistungsrichter (LR) zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihren Hunden im praktischen Teil überprüft werden können.
Zum praktischen Teil gehört auch die Unbefangenheitsprobe (z. B.: Identitätskontrolle), deren Beurteilung auch während der gesamten Prüfung erfolgt. Zeigt ein Hund Wesensmängel, kann der LR ihn von der Prüfung ausschließen.
Die so genannte Unterordnung findet auf einem Hundeübungsplatz statt. Geprüft werden Leinenführigkeit sowie Freifolge in allen Gangarten (Normalschritt, Laufschritt und Langsamschritt) in vorgeschriebener Reihenfolge und Schrittzahl. In normaler Gangart ist mindestens je eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen.
Von der Grundstellung aus hat der Hund auf das Hörzeichen „Fuß“ dem HF freudig zu folgen, d. h. stets mit seinem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben. Er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Bei der Leinenführigkeit ist die Leine in der linken Hand zu halten. Die Abfolge der zu absolvierenden Übungen ist in der Prüfungsordnung des VDH festgelegt.
Auf Weisung des LR geht der HF mit seinem Hund durch eine Menschengruppe, in der er einmal anzuhalten hat. Bleibt der HF stehen, hat sich der Hund schnell und ohne Einwirkung selbstständig zu setzen. Auf Anordnung des LR wird der Hund dann in der Grundstellung abgeleint. Der HF muss die Leine entweder rechts über seine Schulter hängen oder in die rechte Tasche stecken, d. h. die Leine darf sich nur an der vom Hund abgewandten Seite befinden. Danach begibt sich der HF mit seinem Hund wieder in die Gruppe und hält dort erneut an. Im Anschluss daran beginnt die Freifolge analog zur Leinenführigkeit. Es folgen dann noch die Übungen „Sitz aus der Bewegung“ und „Platz aus der Bewegung in Verbindung mit Herankommen“.
Während der gesamten Lektionen hat ein anderer Hund am Rand des Übungsplatzes frei abzuliegen, der dann auf Weisung des LR abgeholt wird, um ebenfalls den o. g. Gehorsamsteil zu absolvieren. Der zuerst gestartete Hund praktiziert nun die „Ablage unter Ablenkung“. Der HF hat sich 30 Schritte vom Hund zu entfernen und mit dem Rücken zum Hund aufzustellen. Der Hund muss in der Ablage ruhig liegen bleiben. Andernfalls erfolgt nur eine Teilbewertung.
Wenn auch dieser Teil bestanden ist, d.h. wenn 70% der möglichen Punkte erreicht wurden, darf das Team zum letzten Prüfungsabschnitt in den Straßenverkehr. Dort wird der Hund mit Personengruppen, Autos, Radfahrern und Joggern sowie mit anderen Hunden konfrontiert und muss in allen Situationen Gelassenheit zeigen. Auch wird der Hund angebunden und vom HF verlassen, während ein weiterer Hund an ihm vorbei geht. Der Prüfling muss unbeeindruckt und ruhig bleiben.
Am Ende der Prüfung erfolgt keine Punktvergabe. Das Ergebnis wird vom LR mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bekannt gegeben.
Der VDH-Hundeführerschein ist ein Angebot an alle Hundehalter, unabhängig davon, ob sie Mitglied in einem VDH-Verein sind oder nicht. Der Arbeitskreis „Sachkunde – Hundehaltung“, dem verschiedene Verbände aus den Bereichen Tierschutz, Tierärzteschaft und Hundewesen angehören, empfiehlt ihn zur Anerkennung durch Behörden der Gemeinden und der Länder.
Die Bestimmungen sind angelehnt an die VDH-Begleithundprüfung, betonen aber noch mehr den Aspekt der Sozialverträglichkeit des Hundes in Alltagssituationen. Vorbereitungskurse und Prüfungen werden nach einheitlichen Kriterien und nach einheitlichen Gebühren unter Mitwirkung von den vom VDH ausgebildeten, geprüften und anerkannten Ausbildern und Prüfern durchgeführt. Nur die vom VDH hierfür anerkannten Ausbilder sind berechtigt Vorbereitungskurse durchzuführen.
Zugelassen sind Hunde aller Rassen ab dem Alter von 12 Monaten. Auch für diese Prüfung ist es erforderlich, dass der HF die Sachkundeprüfung erfolgreich ablegt, bevor er zum praktischen Teil antreten darf.
Der Gehorsamsteil muss nicht auf einem Hundeübungsplatz, wohl aber auf einem dafür geeigneten Gelände mit geringen Umweltreizen durchgeführt werden. Die Gehorsamsprüfung soll zeigen, ob der HF in der Lage ist, seinen Hund zu kontrollieren. Hierbei steht nicht das Verhalten des Mensch/Hund-Teams in der Öffentlichkeit im Vordergrund, sondern die Kommunikation zwischen HF und Hund.
Im Gegensatz zur Begleithundprüfung dürfen hier vom HF anstelle von Hörzeichen auch Sichtzeichen gegeben werden. Dies ist jedoch bei der Anmeldung dem Prüfer mitzuteilen.
Die Leinenführigkeit erfolgt analog zur Begleithundprüfung.
Die Freifolge hingegen ist verkürzt, beinhaltet aber auch die Übungen „Sitz aus der Bewegung“ und „Platz aus der Bewegung in Verbindung mit Herankommen“. Es kommt hier eine nicht unerhebliche Aufgabe hinzu: der Hund muss sich frei bewegen und sich auf Hörzeichen vom HF entfernen. Während sich dann noch zwei bis drei weitere Hunde zu dem Prüfling gesellen, hat der HF auf Weisung des Prüfers seinen Hund auf Distanz ins „Platz“ zu schicken. Der Hund hat sich da, wo er sich gerade befindet, hinzulegen. Dann muss der HF sich zu seinem Hund begeben, ihn in die Grundstellung bringen und abholen.
Bei der „ Ablage unter Ablenkung“ darf der Hund an einer maximal zwei Meter langen Leine angebunden werden. Auch hierbei muss sich der HF 30 Schritte vom Hund entfernen und warten, bis er ihn nach Weisung des Prüfers wieder abholen kann.
Ist dieser Gehorsamsteil bestanden, wird die Sozialverträglichkeit überprüft. Dies geschieht auf öffentlichen Plätzen innerhalb geschlossener Ortschaften. Geeignet sind Einkaufszentren, Bahnhofsvorplätze oder S-Bahnstationen. Bewertet wird nun das Verhalten des Mensch/Hund-Teams in alltäglichen Situationen und das Auftreten in der Öffentlichkeit. Der Hund muss sich trotz Ablenkung durch zahlreiche Umwelteinflüsse als umweltsicherer und verlässlicher Begleiter erweisen, der jederzeit der Kontrolle des HF unterliegt. Gestellte Situationen sind nicht zulässig.
Während der gesamten Prüfung werden das Verhalten und die Sozialverträglichkeit von Hund und HF bewertet. Zeigt sich der Hund aggressiv oder stellt er eine Gefährdung dar, weil er nicht sicher durch den HF kontrolliert werden kann, muss die Prüfung abgebrochen werden.
Jede einzelne Übung wird von „sehr gut“ über „gut“, „befriedigend“, „ausreichend“ bis „ungenügend“ bewertet. Die Benotung muss im Durchschnitt ein „ausreichend“ ergeben, wobei die Überprüfung der Leinenführigkeit und des Freilaufens des Hundes mit Ablegen aus der Entfernung mindestens mit „ausreichend“ bewertet sein muss.
Abschließend bleibt festzustellen, dass die Inhalte beider Prüfungen alltagstauglich sind und eine Bereicherung für das Zusammenleben von Hund und Mensch in unserer Gesellschaft bieten.
Für welche Prüfung man sich entscheidet, ist sicher jedem selbst - gemäß seinen Vorstellungen und den Neigungen seines Hundes - überlassen. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass die Vorbereitungen zu jeder dieser Prüfungen Hund und Hundeführer Freude bereiten können - und dass eine bestandene Prüfung das Mensch/Hund-Team noch enger zusammen wachsen lässt.
Sigrid Römer